Sind in Ihrem Einkommen neben lohnsteuerpflichtigen Einkünften auch andere Einkünfte (z.B. aus einem Werkvertrag) von insgesamt mehr als 730 Euro enthalten und übersteigt Ihr gesamtes Einkommen 12.000 Euro, so sind Sie verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Endbesteuerte Kapitalerträge sind hier nicht einzurechnen.