5000Neu zu gründende GmbHs können das sogenannte Gründungsprivileg in Anspruch nehmen: Das Stammkapital beträgt zwar nominell 35.000 Euro. Im (Gründungs-)Gesellschaftsvertrag kann aber vorgesehen werden, dass die gründungsprivilegierten Stammeinlagen auf 10.000 Euro beschränkt werden. Davon ist zumindest die Hälfte (5.000 Euro) sofort in bar einzuzahlen; Sacheinlagen sind ausgeschlossen. Dieses Gründungsprivileg besteht für maximal zehn Jahre ab Eintragung der Gesellschaft in das Firmenbuch.