Unbeschränkt steuerpflichtige inländische Kapitalgesellschaften und mit diesen vergleichbare unbeschränkt steuerpflichtige ausländische Körperschaften haben auch wenn sie im Wirtschaftsjahr keinen Gewinn erzielen Körperschaftsteuer zu entrichten (Mindest-KöSt). Die Mindestkörperschaftsteuer für nach dem 30.6.2013 gegründete GmbHs beträgt in den ersten 5 Jahren € 500,- pro Jahr bzw. € 125,- pro Quartal und in den folgenden 5 Jahren € 1.000,- pro Jahr bzw. € 250,- pro Quartal. Ab dem 11. Jahr ist die volle Mindest-KöSt von € 1.750 zu zahlen.