Zahl des Monats

440

Für jedes Kind, für das mehr als sechs Monate im Kalenderjahr Familienbeihilfe bezogen wird, kann bis zur Veranlagung für das Jahr 2018 jährlich ein Freibetrag von 440 Euro bei der Arbeitnehmerveranlagung beantragt werden. Durch Abzug vom steuerpflichtigen Einkommen vermindert der Kinderfreibetrag die zu zahlende Lohnsteuer in Höhe des jeweiligen Steuersatzes. Machen beide Elternteile den Kinderfreibetrag bei ihrer Arbeitnehmerveranlagung geltend, beträgt er pro Elternteil 300 Euro jährlich.